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Joolz übertragbare 10-Jahres Garantie

Von: Florian   Datum: 27.03.2019, 09:00:00


In unserem heutigen Blogbeitrag möchten wir euch über die Joolz Garantie informieren.

Der Hersteller Joolz gewährt grundsätzlich 2 Jahre Garantie auf deren Kinderwagen und Zubehör. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Kaufdatum und ist übertragbar. Die Garantieleistung des Herstellers gilt weltweit.

Für den Joolz Aer, Aer+, Hub+, Hub, Day+, Day 3, Geo 2 und Geo 3 gewährt Joolz eine übertragbare 10-Jahres in den Regionen Deutschland, Österreich und Schweiz. Diese ist übertragbar und gilt nur wenn der Kinderwagen innerhalb von sechs Monaten nach dem Kaufdatum online auf der Joolz Webseite registriert wurde.

Treten während dieser Zeiträume Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wende dich im Garantiefall an den Garantiegeber:

Joolz
Distelweg 89
1031 HD Amsterdam
Niederlande
+49 (0)30 21502816
info@my-joolz.com

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normaler Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie dem Garantiegeber auf Verlangen einen Kaufnachweis zur Verfügung stellen (z.B. durch Beilegen einer Kopie der Originalrechnung der eingesandten Ware). Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Zurverfügungstellen eines Kaufnachweises die Garantieleistung ablehnen kann, da der Nachweis der Berechnung der Garantiefrist dient. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus dem übermittelten Kaufnachweis ergeben sollte bzw. die dortigen Daten nicht mehr aktuell sind.

Die Garantieabwicklung erfolgt für Sie in jedem Fall frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch den Garantiegeber erstattet. Sofern ein kostenpflichtiger Ausbau der Ware für deren Einschicken erforderlich ist, trägt der Garantiegeber die für den Ausbau notwendigen Kosten.

Hinweis:

Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.